Strafrechtliche Konsequenzen !!!
Es ist ein Irrglaube wenn man denkt das man strafrechtlich nicht gegen Kinder vorgehen kann !!In zivilrechtlicher Hinsicht kann man bereits gegen Kinder ab dem 7. Lebensjahr vorgehen.
Nach § 828 Abs.2 Satz 1 BGB nämlich dann, wenn ein Kind die erforderliche Einsicht über sein Handeln hat.
Da Kinder natürlich über ihre Eltern belangt werden können gilt es folgenden Rechtsweg einzuhalten.
1. Es sollte eine kostenpflichtige Abmahnung über die Eltern des VERURSACHERS erfolgen
2.In dieser Abmahnung muss das Fehlverhalten des Verursachers aufgeführt sein
3. Die Eltern müsssen diese Unterschreiben und gleichzeitig versichern, dass keine weiteren Mobbing Attacken ihres Kindes erfolgen werden
4. Dieses wird mit einer vertraglichen Zusicherung beurkundet und zusätzlich mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 2500 - 5000 € versehen.
Natürlich kann man auch Schulen juristisch belangen!
Etwa bei unterlassener Hilfeleistung (wegsehen)
oder unter dem Gesichtspunkt der Mittäterschaft
Wichtig ist aber das so schnell wie möglich juristischer Beistand dazugeholt wird!
Selber mit Verursacher sprechen oder den Eltern, ist meinstens kontraproduktiv und kann im schlimmsten Fall bei einem Verfahren negativ ausgelegt werden.